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Nehmt mehr Rücksicht!

Kommentar

Entgegen einer unter Mountainbikern weit verbreiteten Selbstwahrnehmung als arme, unschuldige Opfer eines Bike-feindlichen Establishments, haben wir Geländeradsportler vor allem in Deutschland bemerkenswert wenige Einschränkungen unserer Sportausübung hinzunehmen.  Sicher, da ist die unsägliche Zwei-Meter-Regel in Baden-Würtemberg. Doch selbst dieses Gesetzesmachwerk hat es nicht fertiggebracht zu verhindern, dass sich im Ländle eine aktive und erfolgreiche MTB-Community gebildet hat. Ansonsten dürfen wir, von wenigen lokalen und im Einzelfall begründeten Sperrungen abgesehen, selbst innerhalb der deutschen Nationalparks unserem Hobby nachgehen, genauso wie auf jedem noch so übernutzten Spazierpfad in den Naherholungsgebieten unserer Ballungsräume.

Müssen wir tatsächlich auch in der Dunkelheit im Wald unterwegs sein? Ich meine, Nein! Unser Sport ist immer auch die Interaktion mit einer Natur, die ihn ermöglicht. Auch deshalb ist es unsere Verantwortung, diese intakt zu erhalten bzw. nicht ihrer weiteren Zerstörung Vorschub zu leisten. Es hilft herzlich wenig, im Minutentakt Online-Petitionen für die Bienen oder gegen Glyphosat zu teilen oder zu zeichnen, wenn wir nicht auch unser eigenes Verhalten verändern.

Naturschützer, Umwelt- und Jagdverbände sagen in seltener Eintracht, dass Nightrides schlecht für Wildtiere sind. Und daran gibt es auch keinen begründeten Zweifel. Das oft genutzte Pseudo-Argument, dass auch andere Waldnutzungsformen schädlich seien, lasse ich übrigens nicht gelten. Denn was soll das für eine Gesellschaft sein, in der wir unser eigenes falsches Handeln damit begründen, dass andere auch nicht besser sind? Leiten wir aus den illegalen Autorennen einiger Weniger eine Erlaubnis für uns ab, selbst mit 200 km/h durch die Innenstadt zu rasen? Natürlich nicht!

Wir Menschen haben uns geeinigt, dass uns Ruhezeiten wichtig sind. Deshalb hat die allgemeine Nachtruhe von meist 22 bis 6 Uhr in allen 16 Bundesländern Gesetzesrang. Gönnen wir diese Ruhe auch den Tieren!

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Arne Bischoff

Quelle: [pdf/ab]

letzte Änderung: 31.01.2022